Individuelles Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wir bieten Ihnen eine Betreuung im gesamten Leistungsspektrum:

  • Prüfung oder Formulierung eines Arbeitsvertrages zu Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  • erforderliche Durchsetzung von Ansprüchen während des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvergütung, Urlaub, Überstunden, etc.),
  • Abwehr etwaiger arbeitsrechtlicher Sanktionen (z.B. Abmahnung),
  • Unterstützung bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sei es vom Arbeitgeber oder von Ihnen aus.

Wir wissen, wie belastend eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung sein kann. Egal, welches Anliegen Sie haben, wir nehmen uns Zeit für Sie. Wir beraten Sie individuell und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Strategie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ganz gleich, ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Vorgehensweise gewünscht wird. Wir beraten Sie selbstverständlich auf Wunsch auch gerne vertrauensvoll im Hintergrund.